Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
www.trojan-zeitsysteme.de
der Firma
Trojan Zeitsysteme
Irisweg 12
89079 Ulm
 §1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und
Angebote von Trojan Zeitsysteme.
(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch ohne
ausdrücklichen Widerspruch, nicht Vertragsbestandteil.
 
§ 2 Preise
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten
Trojan Zeitsysteme dargestellt wurden. Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer
ohne Kosten für Verpackung und Versand. Die Kosten für Porto, Verpackung und Mehrwertsteuer
werden gesondert ausgewiesen.
 
§ 3 Bestellbearbeitung / Lieferungsbedingungen
(1) Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt in der
Regel innerhalb von 3 Werktagen.
(2) Angegebene Liefertermine und -Zeiten gelten als unverbindliche Zielvorgaben, sofern
sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(3) Der Versand der Waren erfolgt je nach Art durch einen Paketdienst oder durch eine
Spedition.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware mit
Ablieferung an den Transportunternehmer auf den Kunden über.
 
§ 4Versandkosten
Die Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert ausgewiesen.
 
§ 5 Zahlungsbedingungen
Trojan Zeitsysteme stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei
Lieferung der Ware ausgehändigt wird. Bei der Leistung per Nachnahme wird eine
zusätzliche Nachnahmegebühr von 7,90 Euro erhoben.
(1) Trojan Zeitsysteme behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu
akzeptieren oder auszuschließen.
(2) Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse. Sämtliche Lieferungen werden
ausschließlich in EURO abgewickelt. Eventuell anfallende Bankspesen (z.B. bei
Auslandsüberweisungen) hat der Kunde zu tragen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in
Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an Trojan Zeitsysteme zu bezahlen, es sei denn, dass
Trojan Zeitsysteme einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer
sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 % über dem
Basiszinssatz beträgt.
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Trojan Zeitsysteme.
 
§ 7 Gewährleistung
(1) Bei Mängeln an der Kaufsache kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl
die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Trojan Zeitsysteme kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet von §
275 Abs. 2 und Abs. 3 BGB verweigern, wenn die von dem Käufer gewählte Art der
Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(2) Für Kaufleute gelten die speziellen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §377,
§378 HGB.
(3) Bei Fehlern, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, entstanden sind, ist die
Gewährleistung ausgeschlossen, ebenso bei Elementarschäden (Feuer, Wasser) und Vandalismus.
(4) Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden können nicht an Dritte abgetreten
werden.
 
§ 8 Transportschäden
(1) Offensichtliche Transportschäden müssen beim Speiteur/Frachtdienst bei Übergabe
reklamiert werden. Ihre Annahme ist zu verweigern. Der Kunde hat sich in solchen
Fällen unverzüglich schriftlich mit Trojan Zeitsysteme in Verbindung zu setzen.
(2) Werden verborgene Schäden, die im Zusammenhang mit dem Transport stehen, erst
später entdeckt, ist Trojan Zeitsysteme, sowie das zuständige Postamt unverzüglich (24
Stunden) nach der Entdeckung darüber zu informieren. Die Sendung ist im Postamt
originalverpackt vorzulegen und der Schaden ist durch einen Beleg des
Versandunternehmers zu bestätigen.
 
§ 9 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von
vertraglichen Neben- und Schutzpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß sind
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Handeln von Trojan Zeitsysteme seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen
verursacht worden ist. Bei fahrlässiger Pflichtverletzung von wesentlichen
Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise
entstehenden Schaden beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt, soweit eine
anderweitige gesetzliche Regelung nicht zwingend anwendbar ist.
 
§ 10 Höhere Gewalt
Für den Fall, dass Trojan Zeitsysteme die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (z.B.
 insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Streiks) nicht erbringen kann, ist sie für die
Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit. Ist Trojan Zeitsysteme die
Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund
höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
 
§ 11 Datenschutz
Trojan Zeitsysteme wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die
Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), beachten. Trojan Zeitsysteme erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten
eines Kunden ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die
Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich
sind.
 
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Ulm, sofern der
Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist.
(2) Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in einem EU-Land oder verlegt er
nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Vertragsbereich der EU, ist Ulm Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind.
(3) In allen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die
Bedingungen im Übrigen wirksam. Trojan Zeitsysteme und der Kunde werden die nichtige
Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der
Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
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der Firma
Trojan Zeitsysteme
Irisweg 12
89079 Ulm
 §1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und
Angebote von Trojan Zeitsysteme.
(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch ohne
ausdrücklichen Widerspruch, nicht Vertragsbestandteil.
 
§ 2 Preise
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten
Trojan Zeitsysteme dargestellt wurden. Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer
ohne Kosten für Verpackung und Versand. Die Kosten für Porto, Verpackung und Mehrwertsteuer
werden gesondert ausgewiesen.
 
§ 3 Bestellbearbeitung / Lieferungsbedingungen
(1) Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt in der
Regel innerhalb von 3 Werktagen.
(2) Angegebene Liefertermine und -Zeiten gelten als unverbindliche Zielvorgaben, sofern
sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(3) Der Versand der Waren erfolgt je nach Art durch einen Paketdienst oder durch eine
Spedition.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware mit
Ablieferung an den Transportunternehmer auf den Kunden über.
 
§ 4Versandkosten
Die Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert ausgewiesen.
 
§ 5 Zahlungsbedingungen
Trojan Zeitsysteme stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei
Lieferung der Ware ausgehändigt wird. Bei der Leistung per Nachnahme wird eine
zusätzliche Nachnahmegebühr von 7,90 Euro erhoben.
(1) Trojan Zeitsysteme behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu
akzeptieren oder auszuschließen.
(2) Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse. Sämtliche Lieferungen werden
ausschließlich in EURO abgewickelt. Eventuell anfallende Bankspesen (z.B. bei
Auslandsüberweisungen) hat der Kunde zu tragen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in
Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an Trojan Zeitsysteme zu bezahlen, es sei denn, dass
Trojan Zeitsysteme einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer
sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 % über dem
Basiszinssatz beträgt.
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Trojan Zeitsysteme.
 
§ 7 Gewährleistung
(1) Bei Mängeln an der Kaufsache kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl
die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Trojan Zeitsysteme kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet von §
275 Abs. 2 und Abs. 3 BGB verweigern, wenn die von dem Käufer gewählte Art der
Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(2) Für Kaufleute gelten die speziellen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §377,
§378 HGB.
(3) Bei Fehlern, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, entstanden sind, ist die
Gewährleistung ausgeschlossen, ebenso bei Elementarschäden (Feuer, Wasser) und Vandalismus.
(4) Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden können nicht an Dritte abgetreten
werden.
 
§ 8 Transportschäden
(1) Offensichtliche Transportschäden müssen beim Speiteur/Frachtdienst bei Übergabe
reklamiert werden. Ihre Annahme ist zu verweigern. Der Kunde hat sich in solchen
Fällen unverzüglich schriftlich mit Trojan Zeitsysteme in Verbindung zu setzen.
(2) Werden verborgene Schäden, die im Zusammenhang mit dem Transport stehen, erst
später entdeckt, ist Trojan Zeitsysteme, sowie das zuständige Postamt unverzüglich (24
Stunden) nach der Entdeckung darüber zu informieren. Die Sendung ist im Postamt
originalverpackt vorzulegen und der Schaden ist durch einen Beleg des
Versandunternehmers zu bestätigen.
 
§ 9 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von
vertraglichen Neben- und Schutzpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß sind
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Handeln von Trojan Zeitsysteme seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen
verursacht worden ist. Bei fahrlässiger Pflichtverletzung von wesentlichen
Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise
entstehenden Schaden beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt, soweit eine
anderweitige gesetzliche Regelung nicht zwingend anwendbar ist.
 
§ 10 Höhere Gewalt
Für den Fall, dass Trojan Zeitsysteme die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (z.B.
 insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Streiks) nicht erbringen kann, ist sie für die
Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit. Ist Trojan Zeitsysteme die
Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund
höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
 
§ 11 Datenschutz
Trojan Zeitsysteme wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die
Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), beachten. Trojan Zeitsysteme erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten
eines Kunden ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die
Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich
sind.
 
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Ulm, sofern der
Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist.
(2) Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in einem EU-Land oder verlegt er
nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Vertragsbereich der EU, ist Ulm Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind.
(3) In allen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die
Bedingungen im Übrigen wirksam. Trojan Zeitsysteme und der Kunde werden die nichtige
Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der
Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
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